Bei der Entwicklung von Biosimilars liegt der Schwerpunkt auf der molekularen Charakterisierung und Analyse. Ein maßgeschneidertes klinisches Studienprogramm dient dazu die Biosimilarität zu bestätigen.
Biosimilars durchlaufen einen verkürzten Entwicklungsprozess. Wenn der Nachweis erbracht ist, dass ein Biosimilar dem Referenzprodukt biosimilar, d. h. sehr ähnlich ist, dann ist es wissenschaftlich gerechtfertigt, sich im Rahmen des Zulassungsprozesses auf bestimmte vorhandene Erkenntnisse und Erfahrung hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit des Referenzprodukts zu stützen.
Der verkürzte Entwicklungsprozess ermöglicht ein potenziell schnelleres und kostengünstigeres Medikamentenentwicklungsprogramm für ein Biosimilar.
"Die in mehr als 10 Jahren klinischer Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass Biosimilars, die durch die EMA zugelassen sind, in allen ihren zugelassenen Indikationen genauso sicher und wirksam eingesetzt werden können wie andere biologische Arzneimittel." (Zitat EMA)
"Alle von der FDA zugelassenen biologischen Produkte, einschließlich Referenzprodukte und Biosimilarprodukte, werden einer strengen Bewertung unterzogen, damit die Patienten hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität dieser Produkte sicher sein können.“ (Zitat FDA)
EMA
Durch die Europäische Kommission wurde 2006 das erste Biosimilar zugelassen. In der EU müssen sich Biologika und Biosimilars über die EMA einem stark regulierten und kontrollierten zentralen Verfahren unterwerfen, um zugelassen zu werden. Die Überprüfung durch die EMA führt zu einem wissenschaftlichen Gutachten, das dann an die Europäische Kommission weitergeleitet wird, die letztlich eine EU-weite Zulassung erteilen kann.
Im Rahmen des EMA-Zulassungsverfahrens stützt sich die Entwicklung von Biosimilars im Wesentlichen auf direkte Vergleichsstudien, um die Biosimilarität mit dem Referenzprodukt zu ermitteln. Dabei werden das Biosimilar und das Referenzprodukt direkt miteinander verglichen. Dies geschieht über einen auf jedes Produkt zugeschnittenen, schrittweisen Prozess: Aus den ersten Qualitätsvergleichsstudien (Schritt 1) werden Umfang und Art der im nächsten Entwicklungsschritt erforderlichen nicht-klinischen (Schritt 2) und klinischen Studien (Schritt 3) ermittelt, um potentielle Unterschiede zwischen dem vorgeschlagenen Biosimilar und dem Referenzprodukt auszuschließen.